Re:Re: geringfügige Beschäftigung Urlaubsersatzleistung

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#71768
Mathias
Teilnehmer

Hallo,

die gesetzliche Abfertigung ist SV-frei. Die Urlaubsersatzleistung bewirkt eine Verlängerung der Pflichtversicherung. Wenn der DN z.B. 5 Arbeitstage pro Woche hat, entsprechen die 110 Urlaubstage 22 Wochen, das sind 154 Kalendertage. Um diese 154 Kalendertage (das ist der Zeitraum vom 1.9.2010 bis 1.2.1011) verlängert sich die Pflichtversicherung. Die UEL, die Du im August 2010 voll abrechnest und auszahlst, wird für die Sozialversicherung entsprechend auf die Monate September 2010 bis Februar 2011 aufgeteilt. Damit bleibt der Dienstnehmer geringfügig. Die Sonderzahlungen bleiben bei der Beurteilung der Geringfügigkeitsgrenze unberücksichtigt.

Eine Ummeldung ist daher nicht erforderlich.

LG
Mathias