Re:Re: Geringfügige Beschäftigung / Spesen

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#66404
Anonymous
Teilnehmer

Hallo Erika!

Also ich denke, dass eine Anmeldung als „normale“ geringfügig Beschäftigte durchaus ein gangbarer Weg ist. Damit sollte das Problem mit sv-pflichtigem Kilometergeld eigentlich wegfallen. Ein echter ‚Auslagenersatz‘ (z.B. lt. Beleg) ist sowohl für den ‚echten‘ als auch den ‚freien‘ DN sv-frei.

Nun halst du dir ungleich höhere Kosten damit auf:
1. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
2. Sonderzahlungen
3. Bezahlter Urlaub
4. Höhere SV-Beiträge und MV-Beitrag
5. DB-, DZ- und Kommunalsteuerpflicht
6. Außerdem unterliegen die 3 dann dem gesamten (sonstigen) Arbeitsrecht
(Hoffentlich habe ich jetzt nichts vergessen)

LG Roland

P.S. Problematisch könnte es auch noch werden, wenn der GKK-Prüfer diese Fälle aufgreift und nachträglich (für die vorhergehende Zeit) ein echtes Dienstverhältnis feststellt.
Dann holt er sich auch noch dafür höhere Beiträge.