Re:Re: Geringfügig beschäftigter Grenzgänger

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Martin
Teilnehmer

Hallo Bernhard!

Da die Dienstnehmerin ihren Wohnsitz in D. hat und auch noch ein weiteres Dienstverhältnis (ich nehme an SV pflichtig)
– in diesem Fall sehe ich die SV-Pflicht zur Gänze in Deutschland.
Sprich dich auf jeden Fall mit Deiner, bzw. der in Deutschland zuständigen Krankenkasse ab.
Mache eine online Recherche in PV-Info. Zu diesem Thema gibt es einen guten Artikel.

Worst Case falls Du sie in Österreich SV-pflichtig abrechnest:
Das Dienstverhältnis (jahrelang) zurück aufrollen und SV frei stellen. – Neue BGN in Österreich ausstellen.
Rückwirkend eine SV-pflicht in D begründen und germanische Lohnverrechnung aufrollen.

Die MV könnte in Österreich anfallen, da wahrscheinlich österr. Arbeitsrecht vereinbart ist.

Schönes Wochende!