Re:Re: Geringfügig Beschäftigte im vorzeitigen Mutterschutz

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#70253
dobibeda
Teilnehmer

Liebes Forum,

ich habe nun folgende Auskunft erhalten:

Nach § 14 Abs. 2 MSchG besteht ein Fortzahlungsanspruch für Zeiten nach § 3 Abs. 3 MSchG(=vorzeitiger Mutterschut – Feststellung durch
Amtsarzt) durch den Arbeitgeber: Nach § 14 Abs. 3 MSchG entfällt dieser nur dann, wenn ein Anspruch auf Wochengeld gesteht.
Ergo: in diesem Fall ist der AG zahlungspflichtig.

Hat jemand dieses schon einmal praktiziert?

LG