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20. November 2010 um 22:38 Uhr
#72130
Roland
Teilnehmer
Hallo Gaby!
Es handelt sich bei dieser geringfügigen Beschäftigung um ein eigenständiges Dienstverhältnis neben dem karenzierten DV.
Somit kommt es grundsätzlich darauf an, ob im Dienstvertrag eine SZ vereinbart wurde oder nicht.
Es wird dich aber sicherlich (wenn du den anderen DN die SZ bezahlst) die „Betriebsübung“ einholen, und damit ist der SZ-Anspruch (höchstwahrscheinlich) gegeben (wegen Gleichbehandlung!), auch wenn „nichts“ vereinbart wurde.
Ebenso hat die DN Anspruch auf Urlaub, klarer Fall.
LG