Re:Re: geringfügig Beschäftiger

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#70458
Bina
Teilnehmer

Hallo Konni!

In deinem Fall ist keine Dienstgeberabgabe fällig da du ja nur einen geringfügigen DN hast!

Hättest du mehrer geringfügige DN über 60 Jahre (Beitragsgruppen: N14u, N24u, L14u und M24u ist die Dienstgeberabgabe in der Verrechnungsgruppe N74 (Beitragssatz 16,4 %) abzurechnen.

Schöne Grüße
Bina