Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › geringfügig Beschäftiger › Re:Re: geringfügig Beschäftiger
28. April 2009 um 19:45 Uhr
#70458
Bina
Teilnehmer
Hallo Konni!
In deinem Fall ist keine Dienstgeberabgabe fällig da du ja nur einen geringfügigen DN hast!
Hättest du mehrer geringfügige DN über 60 Jahre (Beitragsgruppen: N14u, N24u, L14u und M24u ist die Dienstgeberabgabe in der Verrechnungsgruppe N74 (Beitragssatz 16,4 %) abzurechnen.
Schöne Grüße
Bina