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Liebe Roswitha!
Ich weiß, es ist schon alles sehr lange aus, aber das hattest du doch mal bei mir gelernt, oder? ;-))
Es kommt bei der Geringfügigkeit nicht auf die Stundenanzahl, sondern auf das Entgelt an (für 2012: 376,26 Euro).
Daher geht sich auch der Alleinverdiener für deinen Gatten aus, sofern mindestens 1 Kinde mit Familienbeihilfe-Anspruch vorhanden ist.
Versichert bist du nur in der Unfallversicherung, d.h. du solltest dich bei deinem Gatten mitversichern lassen.
Es wäre aber auch eine Selbstversicherung gem. § 19a ASVG möglich, da wärst du dann neben kranken- auch pensionsversichert (Beitrag 2012 = monatlich 53,10 Euro).
Liebe Grüße und weiterhin alles Gute