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10. Februar 2014 um 9:51 Uhr
#73773
Teilnehmer
Guten Morgen Brigitte,
ich versuch´s einmal.
Grundsätzlich meine ich, dass die Sonderzahlungen bei Ermittlung der Eineinhalbfachen Grenze nicht „mitspielen“. Daher glaube ich, dass der Fehler bei dir war, die SZ als laufenden Bezug abzurechnen.
EIN Geringfügig Beschäftigter kann nicht über die GFG kommen; denn dann wäre er ja kein solcher mehr ;o)
Ob diese SZ wirklich eine solche war, ist dann eine andere Frage.
Ich hoffe, dass sich jemand meiner Ansicht anschließt.
LG
Ingrid