Re:Re: Gehlatsexekution und rückwirkende Gehaltserhöhung

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andrea78
Teilnehmer

Hallo Wolfgang!

Also ich rolle den Exekutionsbetrag immer auf. Muß ja zB jedes Jahr die KV-Erhöhung bei den Holzschlägerungsbetrieben im Mai oder Juni rückwirkend per 01.03.2008 aufrollen. Wenn man sich dann dies am Lohnkonto ansieht sieht man ja die Aufrollung nicht mehr, sondern nur den falschen Exekutionsbetrag… Also, dass ist meine Begründung, warum ich die Exekution auch immer aufrolle.

Liebe Grüße,Andrea