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9. Februar 2009 um 13:03 Uhr
#70167
Mitglied
hallo pv123!
ich hatte einmal den gleichen fall.
habe zuerst die gerichtskosten in abzug gebracht und an das gericht überwiesen.
der laufende unterhalt hat vorrang. sollte noch ein pfändbarer betrag übrig bleiben, wird von diesem sukzessiv der rückstand bezahlt.
leider arbeite ich nicht mit bmd, daher kann ich dir bei der eingabe nicht weiterhelfen.
