Re:Re: Gehalt UNTER Geringfügigkeitsgrenze -trotzdem vollversichert

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#70468
Martin
Teilnehmer

Liebe Bina!

z.b. sind klinische psychologen, die im rahmen des studiums arbeiten auch wenn das entgelt unter der geringfügigkeitsgrenze liegt, als vollversicherte abzurechnen. steht im asvg.
weiters dienstnehmer, deren entgelt gleich bleibt können vollversichert bleiben, auch wenn die geringfügigkeitsgrenze steigt und das entgelt nun unter geringfügigkeitsgrenze liegt.
lehrlinge…
ein vom ausland nach österreich entsendeter dienstnehmer mit „voller sv-pflicht“ im ausland, hier ist auf die ausländische sv-pflicht abzustellen.

das ein dienstnehmer unter der geringfügikeitsgrenze als vollversichert abgerechnet werden muß, ist mir außer den oben genannten fällen nicht bekannt.