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27. Dezember 2005 um 9:26 Uhr
#66184
Teilnehmer
Hallo „Neuling“!
Diese Kürzung ist nicht so einfach durchzuführen.
Es bedarf dafür entweder einer sogenannten „Verschlechterungsvereinbarung“ (die jedoch grundsätzlich nur bei schlechtem Geschäftsbetrieb möglich ist und für meist alle DN angewandt werden müßte –> wegen Gleichbehandlung!) oder einer „Änderungskündigung“, die mE die einzige echte Alternative ist. Beschrieben ist diese Möglichkeit z.B. im ‚großen Ortner‘ auf S. 830.
LG Roland