Re:Re: Gehalt für Austrittstag

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#71815
Martin
Teilnehmer

Liebe Martina!

Das Nicht-bezahlen der nichtgeleisteten Stunden am Austrittstag könnte man dem §1155 ABGB entnehmen:

Wenn die nichtgeleisteten Stunden der Sphäre des Dienstgeber zuzuordnen sind = bezahlen
…. dem Dienstnehmer zuzuordnen sein = nicht bezahlen.

Deshalb: Wie sieht man den Austrittstag?
Als Austritt in der Früh mit anschließender Dienstfreistellung?

Da ich kein Judikat in Deinem Fall kenne, muß ich Dir die Antwort schuldig bleiben.