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2. Dezember 2010 um 22:26 Uhr
#72163
Teilnehmer
Hallo Carmen!
Sehr schwer zu sagen – wenn es sich z.B. um eine „Röntgenassistentin“ handeln sollte, könnte man ohne Zweifel die Gefahrenzulage steuerfrei abrechnen.
Wenn es sich eher um eine „allgemeine Gefahr“ handelt, wie z.B. die Möglichkeit, sich bei PatientInnen anstecken zu können, dann sehe ich leider absolute Pflichtigkeit (ist dann keine „außerordentliche“ Gefahr im Vergleich zu den üblichen Arbeitsbedingungen).
LG