Re:Re: Gebühren Arbeitsbewilligung

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#73564
Roland
Teilnehmer

Hallo Brigitte!

(Aus dem Bauch heraus): Ich sehe es als Vorteil aus dem Dienstverhältnis, also pflichtig in allen Abgaben.
Allerdings kann der DN mE diese Kosten als Werbungskosten absetzen.

LG