Startseite › Foren › Sachbezug › Gebühren Arbeitsbewilligung › Re:Re: Gebühren Arbeitsbewilligung
7. März 2013 um 10:32 Uhr
#73564
Teilnehmer
Hallo Brigitte!
(Aus dem Bauch heraus): Ich sehe es als Vorteil aus dem Dienstverhältnis, also pflichtig in allen Abgaben.
Allerdings kann der DN mE diese Kosten als Werbungskosten absetzen.
LG