Re:Re: Gastgewerbe: Überstunden am Feiertag

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SchwarzSab
Mitglied

Hallo Katrin,

wenn ich nicht ganz auf dem Holzweg bin würde ich nach dem KV so vorgehen:

§ 15 Gastgewerbe Arbeiter gebührt dem Arbeiter für Arbeiten am Feiertag das Feiertagsarbeitsentgelt als 1x der normale Stundenlohn oder 1 Std. Zeitausgleich

§ 5 e) Überstundenzuschlag gebühren 50%

Stundenzuschlag 50% für Arbeitsleistung am 6. Tage entfällt meiner Ansicht nach hier, da nur ein Zuschlag zur Anwendung kommen kann.

Rechnen würde ich noch ob die Arbeitsleistung am Montag in seine mindestens 36 stündige Ruhezeit vor Arbeitsbeginn am Mittwoch fällt, dann würde ihm für die Zeit die innerhalb der 36h gearbeitet wurde Ersatzruhe zustehen.

D.h. ich würde ihm die Stunden im Ausmaß 1:1,5 gutschreiben und den 50%igen Zuschlag am Feiertag steuerfrei behandeln, den Grundlohn steuerpflichtig. Ggf. noch Zeitgutschrift für Ersatzruhe.

Bitte korrigiert mich wenn ich etwas falsch aus dem KV ausgelegt habe,
lg sabine