Re:Re: Gastgewerbe: Überstunden am Feiertag

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cheesy
Teilnehmer

Hallo Kathrin,
ist deine Frage noch aktuell?
Ich würde das Problem wie folgt angehen.
Grundsätzlich hast du eine 40 Stunden Woche (5*8Std). Jetzt fällt ein Feiertag auf einen Arbeitstag. Der DN arbeitet nicht und erhält den Tag aber voll abgegolten durch die Entgeltfortzahlung am Feiertag. Arbeitet der DN nun zusätzlich an diesem Tag, so stellt sich einmal die Frage, ob es sich dabei um Überstunden handelt. Das wird in der Regel nur dann der Fall sein, wenn die Arbeitsstunden am Tag die 8 Std oder in der Woche die 40 Std überschreiten – bemerke: die tatsächlichen Arbeitsstunden.
Ist dies nicht der Fall – keine Überstunde – so ist zusätzlich zur Fortzahlung am Feiertag die zusätzliche geleistete Arbeitszeit abzugelten. Das passiert im Verhältnis 1:1. Das Entgelt für die Arbeitsstunden am Feiertag kann als begünstigter Feiertagszuschlag behandelt werden. Erfolgt ein Zeitausgleich für diese Arbeitsstunden, so ist dieser im Verhältnis 1:1 zu gewähren.
Soweit alles klar?