Re:Re: Gastgewerbe Saison Betrieb Feiertage

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#73940
Martin
Teilnehmer

Die um ein Monat verschobene Auszahlung von Überstunden §68/1+2 wird toleriert.
Deshalb sehe ich den Prüfer im Recht. Ist aber kleinlich.
Wenn der Prüfer jetzt in Folge auch gut sein will, muss er die Durchschnitte bei Fehlzeiten auch neu berechnen. Ebenso eine ev. Urlaubsersatzleistung.
Bitte: Denn das ist mit Handarbeit verbunden.
Da hast Du wahrscheinlich sonst eine gute Personalverrechnung gemacht das er sonst nichts findet.