Re:Re: Gastgewerbe Kollektivvertrag 2009

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#70643
Martin
Teilnehmer

Liebe Sylvia!

Ja, das sieht danach aus, als ob mit 120 % Lohn, auch unter der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet werden kann.
Ich bin die nächsten Tage bei einem PV-Check außer Haus und werde der Frage am Do. nachgehen.
lg
Martin

ÜBEREINKOMMEN
Der Fachverband Gastronomie und der Fachverband Hotellerie einerseits und die Gewerkschaft vida andererseits vereinbaren nachfolgende Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne und Lehrlingsentschädigungen bzw. Änderung des materiellrechtlichen Teiles des Kollektivvertrages:
A. Lohnrechtlicher Teil
1. Die kollektivvertraglichen Löhne werden mit Wirksamkeit 1.5.2009 um 2,45 % erhöht.
2. Die kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigungen für das erste und zweite Lehrjahr werden ebenfalls um jeweils 2,45 % erhöht, die kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigungen für das dritte und vierte Lehrjahr um jeweils 3 %.
Die sich ergebenden Beträge werden kaufmännisch auf volle Eurobeträge gerundet (bis 0,49 Cent Abrundung, ab 50 Cent Aufrundung).
3. Der Nachtarbeitszuschlag gem. Punkt 9, das Dienstkleidungspauschale für Lehrlinge und die Fremdsprachenzulage werden jeweils um 1 € erhöht.
B. Materiellrechtlicher Teil

Punkt 6 lit. b. lautet neu wie folgt:
Der Mindestlohn für fallweise Beschäftigte i.S. des § 471 b ASVG beträgt 120 % des kollektivvertraglichen Mindestlohnes für die entsprechende Beschäftigungsgruppe.
Punkt 6 lit. c. entfällt.
Dieses Übereinkommen tritt mit 1. Mai 2009 in Kraft.
Wien, am 08.06.2009