Re:Re: Gastgewerbe

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#70633
Martin
Teilnehmer

Liebe Sylvia!

Ich gebe zu, die Idee mit „bis über 24 Uhr arbeiten“ stammt von mir.
Aber Vortragende bei WIFI und KWT und WGKK Wien teilen meine Ansicht das es sich um den Arbeitstag handelt und nicht um den Kalendertag.
Und Arbeitstage können bis über 24 Uhr dauern. SV Tage sind jedoch mit Kalendertagen ident.
Hier der Auszug aus der Lohntabelle für Arbeiter in der Gastronomie 2007:

Wird Teilzeitbeschäftigung für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat vereinbart, gebührt dem Arbeitnehmer für einen Arbeitstag ein Lohn von mindestens € 26,21.

Das sind nur persönliche Rechtsanschauungen. Ich denke, eine schriftlicheRechtsauskunft bei der / den zuständigen GKK ist einzuholen.
Es würde mich nicht wundern, wieder zwei Antworten zu erhalten.
Nur Pech, wenn Du einen Gastronomiebetrieb abrechnest, welcher in mehreren Bundesländern Betriebsstätten hat.
Dann hast Du die Rechtsauskunft der einen GKK – und die andere GKK prüft Dich…
Anders als eine §90 EStG Auskunft beim Betriebsstättenfinanzamt, müsste man hier Auskünfte aller beteiligten Gkk´s einholen, die Mitarbeiter unterschiedlich abrechnen… – Wenn ein DN von einem Bundesland in ein anderes übersiedelt, wird er vielleicht besser/oder schlechtergestellt, – benötigt man hierfür eine Änderungskündigung? – Hilfe! Ich möchte nicht an alle möglichen Konsequenzen denken.

Das mit den 120 % ist von der Wiener Wirtschaftskammer noch nicht veröffentlicht worden. Ich werde mich nächste Woche erkundigen.
Vielen Dank für die Info!

Schönen Sonntag

Martin