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15. Dezember 2012 um 0:14 Uhr
#73423
Roland
Teilnehmer
Hallo Michael!
Hm.. spannende Frage.
Hat der DN einen Anspruch auf Bezahlung einer Prämie (z.B. auf Grund einer Betriebsvereinbarung)?
Wenn nein –> dann hätte der „Zusatzurlaub“ mE sicher keine wie immer gearteten Konsequenzen.
Wenn ja –> dann hast du das arbeitsrechtliche Problem, dass er ja den Anspruch auf Bezahlung hat.
In der SV wärs mE nicht schlimm, da bei einer lohngestaltenden Vorschrift die Prämie sv-frei ist. Und in der LSt ist sowieso nur der Zufluss entscheidend.
So weit ein paar Gedanken dazu (ein bisschen aus dem hohlen Bauch heraus) – vielleicht kannst du ja damit was anfangen.
LG