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3. März 2009 um 22:07 Uhr
#70254
Martin
Teilnehmer
hallo indy!
eine vereinbarung, ähnlich eines zusatz zum dienstvertrag sollte genug sein.
beachte:
was tun bei einem abfertigungsfall in dieser zeit?
wie werden vorrückungen, jubiläumsgeld, sonderzahlungen berechnet?
überstunden bei gleitzeitvereinbarung?
ist die vereinbarung befristet bis zu einem fixen termin, oder bis xxx …bis wieder gewinne gemacht werden…
unter den KV darfst du nicht gehen. das wäre lohn-dumping. krankenkasse würde die sv-beiträge nach verrechnen.