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16. März 2011 um 19:01 Uhr
#72595
Martin
Teilnehmer
servus!
Bringt er einen Einberufungsbefehl, ist dies mit Präsenzdienst gleichzusetzen.
MV wie bei Präsenzdienst.
Abmeldung bei GKK. Ende Entgelt, Beschäftigung bleibt aufrecht. Dies auch bei Golaneinsatz.
Wenn Du wegen Einsatz am Golan ihn kündigst, kann dies als Motivkündigung ausgelegt werden.
Während der Einsatzzeit verursacht der DN Kosten beim MV-Beitrag.
Nach dem Einsatz hat er Kündigungsschutz, – siehe Fachliteratur.