Re:Re: freiwillige Überstundenleistung

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#70479
brigitte
Teilnehmer

Hallo Roland,

danke für die Info. Ich hab es mir gedacht, dass es so ist, aber mein Boss wollte es nicht glauben. Ich habe auch im Schrank „Arbeitszeitgesetz“ nachgelesen, dass er nur weisungswidrig einseitig geleistete Überstunden nicht zu vergüten braucht. Eine Gleitzeitvereinbarung bei unseren Arbeitern ist problematisch, da keine Chance besteht, ein Zeitguthaben als Zeitausgleich 1:1 wieder abzubauen.

LG
Brigitte