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1. Mai 2009 um 23:09 Uhr
#70474
Roland
Teilnehmer
Hallo Brigitte!
Überstunden bleiben Überstunden, somit ist der Zuschlag zu zahlen, da gibt’s nichts zu rütteln.
Mögliche Variante, um das zu verhindern: Gleitzeitvereinbarung!
LG