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29. März 2012 um 13:24 Uhr
#73195
Roland
Teilnehmer
Hallo friedl!
Kein Anspruch lt. KV gemäß OGH 8 ObA 32/11f vom 29. Juni 2011.
Wenn du ihn freiwillig bezahlst, sehe ich trotzdem Steuerfreiheit bei Erfüllung der üblichen Bedingungen.
Siehe dazu „großer“ Ortner, Kapitel 19.3.2.2.2.!
LG