Re:Re: Freiwillige Abfertigung System NEU

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#72565
Mathias
Teilnehmer

Hallo Barbara,

das EStG ist da ganz eindeutig: § 67 Abs. 6 EStG (Viertel-/Zwölftelregelung) gilt nur für Zeiträume, für die keine Anwartschaften gegenüber einer BV-Kasse bestehen.

LG
Mathias