Re:Re: freiwillige Abfertigung bei Tod Dienstnehmer

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#71899
Martin
Teilnehmer

Liebe Barbara!

Wenn das Unternehmen, dieser Person das Geld direkt zukommen läßt, sehe ich die steuerpflicht direkt bei der Person.
Dies ist m.E. bis zu € 730,- pro Jahr nicht steuerpflichtig, wenn kein anderes selbständiges Einkommen vorliegt.
Der Einzelfall ist zu prüfen.
Z.B. Ob die Witwe, oder die Waisen das Geld bekommen… Hier könnte man u.U. noch gestalten.