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12. September 2011 um 11:27 Uhr
#72839
Eveline1965
Teilnehmer
Hallo Julia,
der Grund ist ein privater, er möchte für das Jahr 2011 ein höheres Netto erzielen. D.h. die Zahlung müsste 2011 versteuert werden und damit sowohl am Lohnkonto als auch am L16 stehen.
Mit Vereinbarung, ist damit die Einvernehmliche Auflösung gemeint? Würde das bedeuten, wenn ich in die Einvernehmliche Auflösung hineinschreinbe, dass er einen Betrag X bereits mit 31.12.2011 ausbezahlt erhält, es als Freiwillinge Abfertigung deklarieren und abrechnen kann, obwohl das Dienstverhältnis zu diesem Zeitpunkt quasi noch aufrecht ist?
LG
Eveline