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11. Juli 2008 um 7:40 Uhr
#69427
Martin
Teilnehmer
Liebe brigit!
zu 1.
Ja ist möglich.
zu 2.
Das freie DV ist vom AZG nicht erfasst. (und von vielen anderen gesetzen auch nicht. )
zu 3.
Das sieht mir nur nach einer Vertretungsmöglichkeit im „Pool“ der Mitarbeiter aus, und keine fremde Vertretungsmöglichkeit.
M.E. sind das keine freien DN.