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16. November 2011 um 0:16 Uhr
#72997
Teilnehmer
Hallo Slater!
Deine Fahrten sind als Betriebsausgabe abzugsfähig unter dem Titel „Reisekosten“ im Ausmaß von EUR 0,42 pro beruflichem km.
Grenze: EUR 12.600,– (entspricht 30.000 km im Jahr).
LG