Re:Re: freier DN – „Pendlerpauschale“

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#72997
Roland
Teilnehmer

Hallo Slater!

Deine Fahrten sind als Betriebsausgabe abzugsfähig unter dem Titel „Reisekosten“ im Ausmaß von EUR 0,42 pro beruflichem km.
Grenze: EUR 12.600,– (entspricht 30.000 km im Jahr).

LG