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8. Februar 2009 um 22:08 Uhr
#70165
Roland
Teilnehmer
Hallo Viki!
§ 26 Z7d EStG gilt nur für echte Dienstnehmer, daher bedeuten die BV-Beiträge für den freien DN ganz normale Einkünfte.
D.h., du musst in deiner ESt-Erklärung die BV-Beiträge zu den § 109a-Einkünften (KZ 9050 im Formular E1a) dazurechnen,
Dafür stellen sie gleichzeitig Betriebsausgabe (KZ 9226 im Formular E1a) dar, somit ist es eigentlich ein Nullsummenspiel.
LG