Re:Re: Freier Dienstnehmer / Schwangerschaftsmeldung

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#70916
Martin
Teilnehmer

hallo malibu!

jetzt mal pro-dienstnehmer geschrieben:
wann deine tochter die schwangerschaft bekannt gibt ist bei einem freien dienstverhältnis nebensächlich.

so wie du es schilderst, könnte eine umwandlung in ein angestellten dienstverhältnis leicht möglich sein.
der dienstgeber wäre nicht erfreut…
im zweifel könnte die krankenkasse bei der einstufung als freie/ oder normale dienstnehmerin behilflich sein….
dies geht i.d.R. als normales dienstverhältnis aus.

aber deine tochter hätte:
auch anspruch auf urlaub, sonderzahlungen laut kollektivvertrag, schutzfrist vor der geburt, normales wochengeld $, karenzurlaub, und nach dem karenzurlaub ein recht auf elternteilzeit mit dem kündigungsschutz bis zum 4. geburtstag, sogar bis 7. geburtstag motivkündigungsschutz.

als dienstnehmerin wäre dies sehr verlockend. die frage ist, wie weit das arbeitsklima dadurch belastet ist.
die nicht-inanspruchnahme könnte sich deine tochter mit einer freiwilligen abgangsentschädigung abkaufen lassen.
ich würde jedem dienstgeber raten, sich von einer problem-dienstnehmerin auch für den preis von 3-5 monatsgehältern zu trennen.

bitte schreib, wie die geschichte weitergeht.
es wird einmal…