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28. Oktober 2008 um 0:45 Uhr
#69756
Roland
Teilnehmer
Hallo Brigitte!
In der neuen PV-Info (Okt. 2008) befindet sich folgende Textpassage:
Erbringt ein freier Dienstnehmer in einem Monat beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaubs keine Leistung , so ist er bei der Gebietskrankenkasse abzumelden und bei Wiederaufnahme der Leistung wieder anzumelden .
Das war für mich jetzt komplett neu und ich muss auch sagen, dass mich das einigermaßen verwirrt.
Wenn ich etwas „rauskriege“, werde ich es gleich hier reinstellen.
LG