Re:Re: Freie Dienstnehmer – „virtuelles Gehalt“

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#70531
Roland
Teilnehmer

Servus Gerhard!

Ich weiß zwar jetzt nicht, von wo du den Begriff „virtuelles Gehalt“ hast, aber bezüglich Krankengeld des freien DN ist dieser Begriff nicht von ungefähr, weil im Prinzip die Honorare (= seine Bemessungsgrundlage, bei einem DN wäre es ja das Gehalt) des freien DN zur Krankengeldberechnung herangezogen werden.
Siehe dazu ein ausführlicher Bericht von Mag. Monika Kunesch in der PV-Info April 2008.

LG