Re:Re: Freibetrag geringfügig Beschäftigter

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#69125
Johann
Teilnehmer

Hallo!

Weiters ist noch die Freigrenze zu berücksichtigen.
Liegt das Jahressechsel unter € 2.000,00 ist für SZ keine LST einzubehalten.

So kann es sein, dass zwar der Freibetrag von € 620,00 auschgeschöpft wird aber trotzdem keine LST für SZ abzuziehen ist.

Schöne Grüße,

Johann