Re:Re: Fragen zur steuerlichen Behandlung von Zulagen und Zuschläge

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Nick100
Teilnehmer

Hallo Roland,

sorry ich habe mich nicht klar ausgedrückt:
Wir sind ein Wohnheim mit Radlsdienst auch während der Nacht und am Wochenende. Im alten Schema wurden diese Dienste monatlich mit einer Pauschale abgegolten, für die neue Mitarbeiterin gilt der BAGS und der sieht stundenweise Zuschläge für Dienste in den Nacht-, Sonn- und Feiertagsdiensten vor. Diese Dienste fallen in die normale Arbeitszeit, also nicht als Überstunden und auch nicht als Rufbereitschaft.

Eine Alternative wären 4 Nachtstunden als Arbeitsbereitschaft (BAGS §8) vor ORT zu rechnen, wobei bei Arbeitsaufnahme wieder voll zu entlohnen ist. Da dies allerdings die Sache eher kompliziert macht, kommt es vermutlich nicht. Hierzu war meine Frage, ob auf diese Stunden der Arbeitsbereitschaft ohne Arbeitsaufnahme auch der Nachtdienstzuschlag zu gewähren ist.

Ich hoffe, ich habe mich damit verständlicher ausgedrückt.

Gruß
Maria