Re:Re: Fragen zur steuerlichen Behandlung von Zulagen und Zuschläge

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Nick100
Teilnehmer

Hallo Roland,

danke für Deine ausführliche Antwort.
Nur nochmals zur Sicherheit nachgefragt: Wenn wir keine Überstunden auszahlen (nur in Form von Zeitausgleich) und genaue Arbeitsaufzeichnungen zum Nachweis der Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagsstunden führen, so sind diese Zuschläge bis € 360,- steuerfrei. Diese Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden werden in einem Radlsdienst geleistet, also ist die betriebliche Notwendigkeit gegeben.

Sind Zuschläge für Nachtarbeit auch zu bezahlen, wenn während dieser Zeit ausschließlich Nachtarbeitsbereitschaft ohne Arbeitsaufnahme anfällt?

Schonmal vielen Dank für die Hilfe.

Gruß
Maria