Re:Re: Fragen zur steuerlichen Behandlung von Zulagen und Zuschläge

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#69692
Roland
Teilnehmer

Servus Maria!

Ich fürchte fast, dass ich die Frage nicht richtig verstanden habe.
Geht es dir jetzt um die arbeitsrechtliche Abgeltung der Rufbereitschaft?
Da habe ich im § 13 BAGS gefunden:
1) Für jede Stunde der Rufbereitschaft gebührt eine
Abgeltung von € 2,30.
2) Erfolgt im Rahmen der Rufbereitschaft eine Arbeitsaufnahme,
so ist die Wegzeit (gerechnet vom Wohnort
bzw Arbeitsort) als Arbeitszeit zu entlohnen.
3) Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit kann im
Bereich der Instandhaltung innerhalb von drei Monaten
an 30 Tagen vereinbart werden.

Also keine Zuschläge.
Ich weiß allerdings nicht, ob das die richtige Antwort auf deine Frage ist.

LG