Re:Re: Frage zu Übungsbeispiel – Bitte um Hilfe

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#71585
biggi
Teilnehmer

Liebe Kollegen und Kolleginnen!

Im Buch „Ein Kind kommt“ aus dem LexisNexis-Verlag steht, dass die Kündigungs- und Entlassungsschutzbestimmungen des MSchG innerhalb der Probezeit nicht zur Anwendung kommen.

Man darf da nur nicht wegen der Schwangerschaft (Diskriminierung) kündigen.

Liebe Grüße

Biggi