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5. Mai 2010 um 7:12 Uhr
#71584
Teilnehmer
Hallo!
DANKE für die Antwort – aber laut meinem Lehrbuch ist es so, dass wenn eine Schwangerschaft besteht (AUCH wenn diese noch nicht bekannt ist), dass eine Kündigung dann nicht rechtmäßig ist! Deshalb glaube ich, dass es auch in diesem Beispiel so der Fall ist?!
LG