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12. November 2008 um 13:20 Uhr
#69850
Mitglied
Hallo,
diese Anfrag ist zwar alt, aber ich muss hierzu auch noch eine Frage stellen: wie berechnet sich in so einem Fall die Abfertigung bei „einvernehmlicher“ Lösung des DV? NAZ vor Karenzierung oder nach dem aktuellen Teilzeitgehalt? Eine Dienstnehmerin, die sich in Elternteilzeit befindet, ist doch kündigungsgeschützt?
allerbesten Dank für hilfreiche Unterstützung!
beste Grüße
Ulrike