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16. April 2008 um 15:20 Uhr
#69170
Mitglied
Liebe Dani,
unter „Aufrollung“ versteht man eine Glättung der Lohnsteuer über das gesamte Jahr.
Als das Standradwerk für Personalverrechner kann ich dir Ortner/Ortner, Personalverrechnung in der Praxis empfeheln. Gibt´s zweibändig und jedes Jahr neu. Dort findest du auch Beispiele und genaue Erläuetrungen zu den mannigfaltigen Anforderungen in der PV.
LG
Stefan