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23. April 2010 um 23:34 Uhr
#71555
Roland
Teilnehmer
Hallo Brigitte!
Die Finanzverwaltung bejaht tatsächlich die DB-, DZ- und Kommunalsteuerpflicht der BV-Beiträge des freien DN.
Daher vermutlich das Update.
Nur sind wir (und damit meine ich auch sehr prominente TrainerkollegInnen) der Meinung, dass das absolut nicht stimmen kann.
Denn wenn man die Pflichtigkeit der BV-Beiträge bejaht, müsste man konsequenterweise auch den „normalen“ Dienstgeberanteil zur SV als lohnnebenkostenpflichtigen Vorteil definieren, und das ist bekanntlich nicht der Fall.
LG