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26. Dezember 2008 um 11:22 Uhr
#69986
Teilnehmer
hallo!
L16 Zeitraum endet jetzt im Todesmonat
AUVA: keine Rückerstattung, da es sich um keine SV-pflichtige Zeit handelt.
Die Fortzahlung ergibt sich „nur“ aus einem Kollektivvertrag und nicht aus dem AngG oder EFZG.