Re:Re: Fortzahlung nach Tod, – AUVA Rückerstattung?

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#69986
Martin
Teilnehmer

hallo!

L16 Zeitraum endet jetzt im Todesmonat

AUVA: keine Rückerstattung, da es sich um keine SV-pflichtige Zeit handelt.
Die Fortzahlung ergibt sich „nur“ aus einem Kollektivvertrag und nicht aus dem AngG oder EFZG.