Re:Re: Fortbildung Handelsarbeiter

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#66361
Anonymous
Teilnehmer

Ich würde eine schriftliche Karenzvereinbarung – unbezahlter Urlaub machen mit dem Zusatz dass die Sonderzahlungen und ganz wichtig der Urlaubsanspruch um diese Zeiten gekürzt (Kürzung da im Interesse des DN) werden.
Abzumelden nur mit Ende Entgelt!

Der Vorteil für die Firma bei Kündigung DN wäre natürlich der, dass der Abfertigungsanpruch verloren ginge wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wird.(Wiedereinstellungszusage mit Abfertigungsanrechnung)