Re:Re: Formvorschriften

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#69548
Martin
Teilnehmer

Servus!

Ein kurzer Auszug zum Thema Fahrtenbuch von der Wirtschaftskammer:

Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes dient ein Fahrtenbuch als Nachweis zur Ermittlung der Anzahl der betrieblichen und privat gefahrenen Kilometer. Als formale Voraussetzung muss ein Fahrtenbuch fortlaufend und übersichtlich geführt sein und
.) Datum
.) Ausgangs- und Zielpunkt
.) Zweck der beruflichen Fahrt
.) Anzahl der gefahrenen Kilometer, aufgegliedert in betrieblich und privat
.) Kilometerstand am Beginn und am Ende der betrieblichen Fahrt
.) und Zeit (für eine allfällige Abrechnung von Diäten)
jeder einzelnen Fahrt angeben.

Das Kennzeichen ist hier nicht enthalten, aber wie will man dokumentieren, ob der Dienstnehnmer die Fahrt mit einem Firmen-Pkw oder mit seinem Privatfahrzeug gefahren ist?
– oder ob der DN mit seinem Motorrad gefahren ist?
Am besten durch das Kennzeichen!

Zusatzinfo: auch im Interesse des Dienstgebers ist das Kennzeichen nützlich.
Denn sollte der DN einen Unfall später melden, bei dem er den Dienstgeber in Haftung nimmt, (Verfallsfrist für Anspruch oft 3 Monate und mehr laut KV) sieht man am Kennzeichen ob es dieses Kfz war. (außer Wechselkennzeichen ;))