Re:Re: Forderungen DN nach 3 Jahren

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Roland
Teilnehmer

Hallo Manu!

Mir hat das Thema keine Ruhe gelassen.

Ich habe jetzt noch eine Kollegin gefragt, die Juristin ist, ob eine „Urgenz“ (wie du geschrieben hast) die Verjährungsfrist tatsächlich hemmt oder unterbricht.

Sie hat mir gesagt, dass so eine Urgenz WEDER die Frist hemmt NOCH unterbricht.
Erst durch eine Klage wird die Verjährungsfrist gehemmt.
Somit könnte die Forderung, wenn sie bereits älter als 3 Jahre ist, tatsächlich verjährt sein.
Sollte die freie DN trotzdem klagen, bräuchte man dann nur Verjährung einwenden.

Bitte verstehe diese Antwort trotzdem nur als Tipp, eine Beratung kann das nicht ersetzen!

LG