Re:Re: Forderungen DN nach 3 Jahren

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Manu220183
Teilnehmer

Hallo Roland,

die damalige Dienstnehmerin hat bereits 2006 die Zahlungen urgiert.
Somit sind die Ansprüche nicht verjährt.

Weißt du wie in diesem Fall die Abrechnung gemacht gehört?

Danke dir schon im Voraus.

LG
Manu