Startseite › Foren › Sachbezug › Fitnesskarte für Mitarbeiter › Re:Re: Fitnesskarte für Mitarbeiter
11. September 2008 um 8:32 Uhr
#69587
martina
Teilnehmer
Die Benützung von Sportanlagen wäre nur steuerfrei, wenn die Anlage dem Arbeitgeber gehört, der Kauf einer Fitnesskarte ist ein steuerpflichtiger Sachbezug. Weil es sich um Jahreskarten handelt, würde ich den Betrag auf 12 Monate aufteilen.